Die meisten Bestattungen, die von uns durchgeführt werden, sind Sozialbestattungen. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten für den Friedhof und die Leistungen des Bestatters, wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Gemäß §74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das Sozialamt, dass den Angehörigen nicht zugemutet werden kann, die Gesamtkosten der Bestattung zu tragen.
Um eine Kostenübernahme durch das Sozialamt zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, damit die Behörden prüfen können, ob die Angehörigen die Voraussetzungen erfüllen. Wir bieten Ihnen eine fachkundige Beratung zu diesem Thema.
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte zuerst an das zuständige Bezirksamt für die Übernahme der Bestattungskosten. Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Vom Verstorbenen:
Vom Antragsteller:
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Beschaffung der benötigten Dokumente benötigen, können Sie uns gerne jederzeit unter der Rufnummer 0179 / 529 78 10 kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.